Hier werden die schulbezogenen Leitungsfunktionen eingetragen.
Einführungsphase
Hier können Sie spezielle Vorgaben für den 11. Jahrgang machen.
Die Belegung von Fächern bezieht sich auf die Überprüfungsroutine. Standardmäßig sollten Sie die Kursbelegung in der Ephase als Grundlage nehmen.
Der Vorschlag von Ausgleichfächern wirkt sich bei der Durchführung der Versetzungskonferenz mit Hilfe des Programms aus. Unter dem Menüpunkt »Schülerdaten« - »Versetzungskonferenz« werden Ausgleichsfächer farbig hervorgehoben und mit einem kurzen Text angegeben.
In den nächsten Anklickmöglichkeiten legen Sie fest, ob Fehltage, Arbeits- und Sozialverhalten auf dem Zeugnis des Jahrgangs erscheinen sollen, ob attestierte Sportbefreiungen im Zeugnis erwähnt werden sollen und ob die Stundenzahl der belegten Kurse auch überprüfen soll. Wenn Sie z.B. Kunst, Musik o.ä. nur 2-stündig erteilen oder andere Stundenkürzungen vorgenommen haben, empfiehlt sich hier die Entfernung des Häkchens, da andernfalls Fehlermeldungen ausgegeben werden.
Hier können sie auch den Bildungsgang für alle Schülerinnen und Schüler des Jahrgangs festlegen. Das ist für die korrekte Berechnung der Fremdsprachenverpflichtungen wichtig.
Varianten
Mit dem 3. Reiter werden die Besonderheiten einiger Schulen und wichtige Einstellungen für die Überprüfungsroutinen erfasst.
Zunächst will von Ihnen wissen, ob es sich im Falle einer später beginnenden Fremdsprache ab um eine Wahlsprache, wie an den meisten Gymnasien oder um eine Wahlpflichtsprache, wie an den Gesamtschulen, handelt.
Mit dem 2. Kästchen werden Sie gefragt, ob eine Sportbefreiung auf den Semesterzeugnissen vermerkt werden soll.
Bei der nächsten Eingabemöglichkeit geht es um die Vorbereitungszeit bei mündlichen Abiturprüfungen. In der bisherigen Programmversion hat diese Angabe jedoch noch keine Bedeutung, dies gilt auch für den Schalter »Daten abgleichen«. In einigen Listen aus dem Listenpool wird die Vorbereitungszeit jedoch ausgegeben.
Wenn Sie das nächste Kästchen anklicken, dann verwendet auch Kurse aus einer neu begonnenen Wahlsprache für die Gesamtqualifikation, die von der Schülerin oder dem Schüler vorzeitig abgebrochen worden ist. Dies ist nicht erlasskonform, da Kurse aus einer Wahlsprache nur dann eingebracht werden können, wenn die Ergebnisse des 3. und 4. Halbjahres eingebracht werden, was bei einer abgebrochenen Fremdsprache sinngemäß nicht möglich ist.
Die Verpflichtung zur Teilnahme an 4 Kursen Religionsunterricht gibt es eigentlich nur an den Gymnasien in kirchlicher Trägerschaft.
Neben der Festlegung, ob eine nur im 9. oder 10. Jahrgang belegte Fremdsprache im Abiturzeugnis auftauchen soll, legen Sie mit den letzten 3 Wahlmöglichkeiten Kriterien für die Überprüfungsroutinen von fest.
Fachvorgaben
Wenn Sie in Ihrer Schule gebundene Profile anbieten, können Sie die Schwerpunkte mit den schulspezifischen Fächern und Kursangeboten hier einrichten. Das hat für sie den Vorteil, dass Sie die Fachvorgaben für die jeweiligen Profile über die Karteikarte der Schülerinnen und Schüler auch gleich eintragen können.