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Rechtliche Grundlagen und Datenschutz

Möchten Sie sich über die Arbeit an niedersächsischen Schulen und die rechtlichen Grundlagen informieren, folgen Sie diesen Links:

Datenschutz

Gem. § 31 Abs. 1 Nieders. Schulgesetz (NSchG) dürfen personenbezogene Daten nur verarbeitet werden, wenn dies zur Erfüllung des Bildungsauftrags der Schule oder der Fürsorgeaufgaben, zur Erziehung oder Förderung der Schülerinnen und Schüler oder zur Erforschung oder Entwicklung der Schulqualität erforderlich ist. Dem ist auch bei der Nutzung und Administration der Schulverwaltungsprogramme Rechnung zu tragen. Genauere Informationen finden Sie auf den in der rechten Spalte verlinkten Seiten des Kultusministeriums.

 

Personenbezogene Daten unterliegen dem Datenschutz. Die entsprechenden Hinweise, die auch im Supportfall zu beachten sind, finden Sie hier verlinkt.

Datenschutz im Support


Rechtliches


Religionen und Konfessionen

In DaNiS wird beim Start die Schlüsseldatei für die Statistik eingelesen sowie die Datei mit zusätzlichen Religionen und Konfessionen:

Sofern es, wie hier Änderungen gab, werden Sie darauf hingewiesen, dass Sie nun ggf. überflüssig gewordene Einträge löschen sollten.  DaNiS kennt die in Deutschland mit relevanter Häufigkeit angegebenen Religionen / Konfessionen. Die Statistik selbst prüft aktuell die Teilnahme am Religionsunterricht. (Stand Sommer 2025)

Die Liste der Einträge in DaNis und Abi.5 stimmt überein.


Rückmeldung der Ergebnisse im Abitur

Diese Funktion findet sich im Menüpunkt "Durchschnittsnoten".